Die „Krisenberatung Energiekostenentlastung“ ist eine branchenübergreifende Unterstützungsmaßnahme für kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg, um den wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der enormen Energiekostenbelastung entgegenzuwirken.
Was wird gefördert:
Die Krisenberatung Energiekostenentlastung unterstützt Unternehmen mit bis zu vier kostenfreien Beratungstagen bei einer ersten Bestandsaufnahme und Liquiditätsplanung sowie bei der Entwicklung eines Maßnahmenplans zur Krisenbewältigung und Umsetzungsbegleitung im Kontext der wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der enormen Energiekostenbelastung.
Beratungsthemen können dabei u.a. die Unterstützung bei der Beschaffung kurzfristig verfügbarer Liquidität in Zusammenarbeit mit L-Bank, Bürgschaftsbank und Hausbank, die Vorbereitung und Begleitung von Bankgesprächen, die Reduktion der Anfälligkeit gegenüber Energiepreisschwankungen, die Identifikation von Ansätzen zur Weitergabe der höheren Energiekosten an Kunden sowie Energieeffizienzmaßnahmen mit betriebswirtschaftlichem Fokus sein.
Wer wird gefördert:
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Soloselbstständige aus Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen und Hotel- und Gastgewerbe sowie Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg mit bis 250 Beschäftigten.
Wie wird gefördert:
Es stehen bis zu vier kostenlose Beratungstage je Beratungsfall zur Verfügung. Die Unternehmen müssen lediglich die Umsatzsteuer tragen.
An einer Krisenberatung interessierte Unternehmen können sich direkt an einen der vier branchenorientierten Beratungsdienste wenden. Im Rahmen eines Erstgesprächs werden die Fördervoraussetzungen abgeklärt, die Beratungsbedarfe analysiert und ein entsprechend geeigneter Krisenexperte vermittelt.
Weitere Ressourcen und Quellen:
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